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BayObLG (BReg 2 Z 12/85) | Datum: 06.02.1986
»... Die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum scheitert im vorl. Fall daran, daß die in § 5 Abs. 2 WohnEigG gesetzte zwingende Grenze dafür, was Gegenstand des Sondereigentums sein kann, bei der räumlichen [...]